Videokameras in Betrieb genommen

Am 12.06.2020 wurden die Videokameras auf unserem Vereinsgelände durch die Fa. HOSS Netzwerk GmbH installiert und in Betrieb genommen. Zukünftig werden Bootsbewegungen im Hafenbecken sowie vor dem Vereinshaus aufgezeichnet und für 30 Tage gespeichert. Danach werden die Daten automatisch gelöscht. Die Aufzeichnungen laufen autark und werden ausschließlich im Falle eines relevanten Ereignisses gesichtet. Der Zugriff auf die Daten ist auf autorisierte Personen aus dem Vorstand beschränkt.

Verlegearbeiten Videokabel

Am 09./16. und 20.05.2020 trafen sich Sportfreunde unseres Vereins, um für die geplante Videoüberwachung unseres Vereinsgeländes die notwendigen Kabel-Verlegearbeiten voranzutreiben. Besonderer Dank gilt dabei den Sportfreunden Rüdiger Breiholdt, René Fleischhauer, Holger Frank, Bernd Hinrichs, Heinz und Dieter Labbow sowie Dieter Saß, die mit ihrer tatkräftigen Unterstützung und guten Ideen diese große Aufgabe gelöst haben.

Da nun alle notwendigen Vorarbeiten abgeschlossen sind, erfolgt als nächster Schritt die Installation der Kameras durch die Fa. HOSS Netzwerke GmbH.

  

Rammarbeiten Bollwerk Parkplatz

Im Zeitraum vom 11.05.-14.05.2020 fand die Sanierung der Pfahlreihe am Parkplatzbollwerk statt, das beim Starkregenereignis am 28.08.2019 beschädigt wurde. Es wurden Holzpfähle mit einer größeren Länge verbaut, um der Wand zukünftig mehr Stabilität zu verleihen. Es stehen noch Restarbeiten wie die Abdeckung der Pfähle sowie die Bodensanierung mit Schaffung einer festen Abflussrinne für das Oberflächenwasser des Parkplatzes aus.

Leider kam es während der Rammarbeiten, bedingt durch den hohen Wasserstand und nicht sichtbare Rutschbewegungen des Erdreichs, zu einer Beschädigung der Versorgungsleitungen für Wasser und Elektroenergie, wodurch die Versorgung auf dem Vereinsgelände für einige Tage gestört war. Der Schaden wurde umgehend repariert, so dass die Versorgung jetzt wieder gewährleistet ist.

Freiwillige Vereinbarung „NATURSCHUTZ, WASSERSPORT UND ANGELN im Vogelschutzgebiet „SCHWERINER SEEN“

Am 26.02.2020 wurde durch die Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Intressengemeinschaft Schweriner Seen und Umland (ISSU), den Naturschutzverbänden und Vertretern der Stadt eine Freiwillige Vereinbarung zur Nutzung der Schweriner Seen beschlossen. Den genauen Wortlaut könnt ihr in folgendem Dokument nachlesen.

FV-SN_Text Endversion nach Stg-Gruppe 2020 02 26

 

Karte 1 A1_2020_03_02

 

Karte 2 A2_2020_02_03

 

Hier gibt es eine kurze Präsentation über das Zustandekommen der FV und eine Erläuterung der Notwendigkeit, Kompromisse einzugehen.

ISSU_FV_Prä_Ergebnisse

 

Anlage 1 zur Freiwilligen Vereinbarung:

Zehn Verhaltensregeln für den Wassersport an den Schweriner Seen

FREIWILLIGE VEREINBARUNG
„NATURSCHUTZ, WASSERSPORT UND ANGELN im Vogelschutzgebiet „SCHWERINER SEEN“

Letzter Stand 26.2.2020.

Wie vereinbart sollen die Goldenen Regeln als separates Dokument der Freiwilligen Vereinbarung beigefügt werden.

  1. Rücksichtnahmen in den sensiblen Bereichen

Nehmen Sie auf den Schweriner Seen besondere Rücksicht auf Brut- und Rastvögel und ihre Lebensräume. Meiden Sie die in der Karte ausgewiesenen sensiblen Bereiche.
Besonders empfindlich sind Röhrichtbereiche, Schilfgürtel, Schwimmblattzonen und
sichtbare Unterwasservegetation und alle sonst dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Wellenschlag kann den Bewuchs schädigen oder schwimmende Brutvogelnester zerstören. Es ist daher ruhiges Fahrverhalten geboten.

  1. Geschwindigkeiten

Berücksichtigen Sie die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h und von 9 km/h im ufernahen Bereich (100 m). Im nördlichen Ziegelaußensee gilt insgesamt die besondere Geschwindigkeitsbegrenzung von 9 km/h (siehe Beschilderung).  

  1. Durchfahrten

Durchfahrten mit Motorfahrzeugen im Bereich zwischen den Inseln Kaninchenwerder Ziegelwerder/ Wickendorfer See vom Paulsdamm bis Seehof:
Durchfahrten sollen möglichst gradlinig und mit einer maximalen Geschwindigkeit von 9 km/h erfolgen. Halten Sie sich an die Fahrwasserbegrenzungstonnen. Diese Kennzeichnung dient der Beruhigung der Uferbereiche.

  1. Abstände

Halten Sie Abstand zu Röhrichtbeständen und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen.
Fahren Sie nicht in das Röhricht. Nutzen Sie nur Buchten und Lücken mit einer Breite über 20 Meter.
Außerhalb der Zufahrten zu diesen Buchten und anderen Anlegestellen sollen fahrende Boote zum Bewuchs 30 Meter Abstand halten.
Werfen Sie Ihre Anker nicht in Röhricht, vermeiden Sie Lärm. Ruhe ist nötig insbesondere in der Brutzeit.
Halten Sie Abstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser, wenn möglich mehr als 100 Meter. 

  1. Anlegen

Suchen Sie sich zum Landen nur solche Stellen, an denen Sie sicher sind, dass Sie keinen Schaden anrichten. Nutzen Sie vorzugsweise die Mooringbojen. Nähern Sie sich allen Liegestellen langsam und möglichst senkrecht zur Uferkante.

  1. Lebensräume schützen

Nähern Sie sich Schilfgürteln und dichter Ufervegetation auch von Land her nicht. Gehen Sie nur auf vorhandenen Pfaden zum Ufer und zurück. Zerstören Sie keine Lebensräume.

  1. Naturbeobachtung

Bitte halten Sie Abstand beim Beobachten und Fotografieren. Tier- und Pflanzenwelt sind empfindlich gegen Störungen. Wasservögel sind beim Wechsel des Federkleides teilweise flugunfähig und geraten in Stress bei Annäherung. 

  1. Sauberes Wasser

Helfen Sie mit, das Wasser sauber zu halten. Abfälle und Abwässer (z.B. Toiletten- und Spülwasser) gehören nicht ins Seewasser.
Entsorgen Sie Abfälle und Abwässer an den entsprechenden Wasserwanderrastplätzen und Häfen (Information siehe Karte). Benutzen Sie in Häfen ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Schalten Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes aus. Sie vermeiden damit die unnötige Belastung der Umwelt mit Abgasen.

  1. Naturschutzgebiete

Beachten Sie die rot-weißen Sperrtonnen und die auf den Schweriner Seen gültige Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstrasse in bestimmten Naturschutzgebieten). Das sind hier: „Döpe“, „Ramper Moor“, „Ziegelwerder“ und „Kaninchenwerder und großer Stein“.

  1. Informationen

Informieren Sie sich vor Fahrantritt über die bestehenden Bestimmungen im Revier Schweriner Seen.
Die Einzelheiten finden Sie im der Karte zur freiwilligen Vereinbarung Schweriner Seen.


Diese Regeln wurden im Dialog gemeinsam von Wassersport, Naturschutz und der Stadt Schwerin erarbeitet.

Schwerin, den 26. 2. 2020

Mitgliederversammlung Frühjahr 2020

Am 09.02.2020 trafen sich die Mitglieder des Angelvereins Heidensee Süd e.V. zu ihrer ersten Mitgliederversammlung des Jahres 2020. Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung 
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Bericht der Revisionskommission
  4. Bericht der Kassenwartin zum Finanzstatus
  5. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes
  6. Beschluss zur Installation einer Videoüberwachung Vereinsgelände
  7. Ehrung des Angelkönigs des Jahres 2019
  8. Sonstiges
  9. Verkauf Angelberechtigungen / Ausgabe Beitragsmarken

Der Vorstandsvorsitzende gab einen Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes und die durchgeführten Veranstaltungen des Vereins. Die Revisionskommission trug das Ergebnis Ihrer jährlichen Prüfung der Vereinsfinanzen vor und die Kassenwartin gab einen kurzen Überblick über die Kontostände sowie die Beitragszahlungen. Die anwesenden 65 Teilnehmer der Versammlung stimmten im Anschluss für eine Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2019. Im zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommenen Punkt 6 stimmte die Mehrheit der anwesenden Mitglieder nach einer das Für und Wider abwägenden Diskussion für die Installation einer Videoüberwachung auf dem Vereinsgelände zum Schutz des Eigentums der Mitglieder sowie als Präventionsmaßnahme gegen potentielle Täter.

Der festliche Höhepunkt der Versammlung bildetet wie jedes Jahr die Ehrung der Angelkönige unseres Vereins. Platz 1 belegte Spfr. Jochen Eichhorst mit 21290 Gramm, Platz 2 Spfr. Holger Frank mit 12080 Gramm und Platz 3 Spfr. Günter Frank mit 9490 Gramm. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg und Petri Heil!

Im Anschluss an die Versammlung erfolgte der Verkauf der Angelkarten sowie die Ausgabe der Beitragsmarken an die Mitglieder. 

Vereinsgelände erhält Internetanschluß

 

Am 09.01.2020 wurde das Vereinsgelände an das öffentliche Telekommunikationsnetz angeschlossen. Nach einem zweijährigen Kampf mit Behörden, Unternehmen und Providern ist es nun endlich soweit und die Voraussetzung für die lange geplante Videoüberwachungsanlage ist mit einem DSL 100 Anschluss geschaffen worden. 

Eine Arbeitsgruppe aus sachkundigen Vereinsmitgliedern hat bereits die Arbeit aufgenommen um die technischen Spezifikationen und Anforderungen zu erarbeiten, sowie deren Umsetzung zu planen. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach der Beschlussfassung auf der Mitgliederversammlung am 08.02.2020.

Des weiteren wird dieser Anschluss die Vorstandsarbeit in dem geplanten neuen Vereinsbüro erleichtern und effizienter gestalten. So bietet dieser Anschluss auch die Möglichkeit, zukünftig ohne ein zusätzliches Gerät Fax-Nachrichten zu empfangen bzw. zu versenden, falls diese Art der Kommunikation gewünscht ist.
Die Fax-Nr. unseres Vereins ist ab sofort 0385 53993546.

Zylinderabdeckungen installiert

An den Toren der Blöcke 1 und 6 wurden Abdeckklappen für die Schließzylinder installiert, um sie vor Witterungseinflüssen wie Regen und Staub zu schützen. Wenn sich die Klappen bewähren, werden die anderen Schließzylinder bei Bedarf ebenfalls mit diesen Kappen ausgerüstet. Der Zylinder am Tor Block 1 musste auf Grund massiver Störungen gegen einen Ersatz-Zylinder ausgetauscht werden. Wie in der Bildergalerie zu sehen, war der Zylinder stark verölt. Es wird sehr wahrscheinlich nicht möglich sein, diesen Zylinder als Garantieleistung reparieren zu lassen, da hier eine Fremdeinwirkung (durch das Öl) diagnostiziert werden wird. Die Mechatronik in den Zylindern ist gegen solche Einflüsse sehr empfindlich und wird dadurch zerstört.

Ich weise nochmals darauf hin, dass von Mitgliedern KEINERLEI eigenständige Reparaturen an der Schließanlage vorgenommen werden dürfen! Störungen sind beim Vorstand oder den Reihenverantwortlichen zu melden, die dann die erforderlichen Maßnahmen einleiten.