Freiwillige Vereinbarung „NATURSCHUTZ, WASSERSPORT UND ANGELN im Vogelschutzgebiet „SCHWERINER SEEN“

Am 26.02.2020 wurde durch die Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Intressengemeinschaft Schweriner Seen und Umland (ISSU), den Naturschutzverbänden und Vertretern der Stadt eine Freiwillige Vereinbarung zur Nutzung der Schweriner Seen beschlossen. Den genauen Wortlaut könnt ihr in folgendem Dokument nachlesen.

FV-SN_Text Endversion nach Stg-Gruppe 2020 02 26

 

Karte 1 A1_2020_03_02

 

Karte 2 A2_2020_02_03

 

Hier gibt es eine kurze Präsentation über das Zustandekommen der FV und eine Erläuterung der Notwendigkeit, Kompromisse einzugehen.

ISSU_FV_Prä_Ergebnisse

 

Anlage 1 zur Freiwilligen Vereinbarung:

Zehn Verhaltensregeln für den Wassersport an den Schweriner Seen

FREIWILLIGE VEREINBARUNG
„NATURSCHUTZ, WASSERSPORT UND ANGELN im Vogelschutzgebiet „SCHWERINER SEEN“

Letzter Stand 26.2.2020.

Wie vereinbart sollen die Goldenen Regeln als separates Dokument der Freiwilligen Vereinbarung beigefügt werden.

  1. Rücksichtnahmen in den sensiblen Bereichen

Nehmen Sie auf den Schweriner Seen besondere Rücksicht auf Brut- und Rastvögel und ihre Lebensräume. Meiden Sie die in der Karte ausgewiesenen sensiblen Bereiche.
Besonders empfindlich sind Röhrichtbereiche, Schilfgürtel, Schwimmblattzonen und
sichtbare Unterwasservegetation und alle sonst dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Wellenschlag kann den Bewuchs schädigen oder schwimmende Brutvogelnester zerstören. Es ist daher ruhiges Fahrverhalten geboten.

  1. Geschwindigkeiten

Berücksichtigen Sie die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h und von 9 km/h im ufernahen Bereich (100 m). Im nördlichen Ziegelaußensee gilt insgesamt die besondere Geschwindigkeitsbegrenzung von 9 km/h (siehe Beschilderung).  

  1. Durchfahrten

Durchfahrten mit Motorfahrzeugen im Bereich zwischen den Inseln Kaninchenwerder Ziegelwerder/ Wickendorfer See vom Paulsdamm bis Seehof:
Durchfahrten sollen möglichst gradlinig und mit einer maximalen Geschwindigkeit von 9 km/h erfolgen. Halten Sie sich an die Fahrwasserbegrenzungstonnen. Diese Kennzeichnung dient der Beruhigung der Uferbereiche.

  1. Abstände

Halten Sie Abstand zu Röhrichtbeständen und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen.
Fahren Sie nicht in das Röhricht. Nutzen Sie nur Buchten und Lücken mit einer Breite über 20 Meter.
Außerhalb der Zufahrten zu diesen Buchten und anderen Anlegestellen sollen fahrende Boote zum Bewuchs 30 Meter Abstand halten.
Werfen Sie Ihre Anker nicht in Röhricht, vermeiden Sie Lärm. Ruhe ist nötig insbesondere in der Brutzeit.
Halten Sie Abstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser, wenn möglich mehr als 100 Meter. 

  1. Anlegen

Suchen Sie sich zum Landen nur solche Stellen, an denen Sie sicher sind, dass Sie keinen Schaden anrichten. Nutzen Sie vorzugsweise die Mooringbojen. Nähern Sie sich allen Liegestellen langsam und möglichst senkrecht zur Uferkante.

  1. Lebensräume schützen

Nähern Sie sich Schilfgürteln und dichter Ufervegetation auch von Land her nicht. Gehen Sie nur auf vorhandenen Pfaden zum Ufer und zurück. Zerstören Sie keine Lebensräume.

  1. Naturbeobachtung

Bitte halten Sie Abstand beim Beobachten und Fotografieren. Tier- und Pflanzenwelt sind empfindlich gegen Störungen. Wasservögel sind beim Wechsel des Federkleides teilweise flugunfähig und geraten in Stress bei Annäherung. 

  1. Sauberes Wasser

Helfen Sie mit, das Wasser sauber zu halten. Abfälle und Abwässer (z.B. Toiletten- und Spülwasser) gehören nicht ins Seewasser.
Entsorgen Sie Abfälle und Abwässer an den entsprechenden Wasserwanderrastplätzen und Häfen (Information siehe Karte). Benutzen Sie in Häfen ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Schalten Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes aus. Sie vermeiden damit die unnötige Belastung der Umwelt mit Abgasen.

  1. Naturschutzgebiete

Beachten Sie die rot-weißen Sperrtonnen und die auf den Schweriner Seen gültige Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstrasse in bestimmten Naturschutzgebieten). Das sind hier: „Döpe“, „Ramper Moor“, „Ziegelwerder“ und „Kaninchenwerder und großer Stein“.

  1. Informationen

Informieren Sie sich vor Fahrantritt über die bestehenden Bestimmungen im Revier Schweriner Seen.
Die Einzelheiten finden Sie im der Karte zur freiwilligen Vereinbarung Schweriner Seen.


Diese Regeln wurden im Dialog gemeinsam von Wassersport, Naturschutz und der Stadt Schwerin erarbeitet.

Schwerin, den 26. 2. 2020