Energiezähler ablesen und Zählerstand melden!
1. September 2024 - 15. September 2024
In der Zeit vom 01.09. 2023 bis zum 15.09.2023 sind die Schuppeneigentümer der Blöcke 2 / 6 / 7 / 8 / 9 / 10 (innenliegender Stromzähler) aufgefordert, über das Meldeportal unserer Webseite ihren aktuellen Zählerstand zu melden. Die Meldung kann auch mittels Smartphone durch scannen des QR-Codes oder schriftlich per Meldebogen und Einwerfen in den Vereinsbriefkasten erfolgen. Schuppeneigentümer mit zentralen Zählerschränken (Block 1/3/4/5) brauchen keine Zählerstände melden, diese Zählerstände werden bei der Hauptzählerablesung mit erfasst. Bei der elektronischen Zählerstandsmeldung erfolgt unmittelbar nach der Meldung eine Meldebestätigung mit den eingegebenen Daten auf die angegebene email Adresse. Das Zugangs-Passwort für das Meldeportal wird den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt.
https://avhss.de/kontakt/zaehlerstand-elektro-melden/
Wird keine oder keine fristgerechte Zählerstandsmeldung vorgenommen, wird der Verbrauch anhand der vorhandenen Restdifferenz geschätzt und in Rechnung gestellt!